Jede Firma, die öko/bio Erzeugnisse herstellt, aufbereitet, ein- bzw.zwischenlagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, hat die Pflicht dies den zuständigen Behörden zu melden sowie sich dem Kontrollsystem zu stellen. Eine Befreiung dessen besteht, wenn die Produkte direkt an den Endverbraucher verkauft werden, die Firma die Ware nicht selbst herstellt usw..Diese Ausnahme(in Deutschland) trifft allerdings nicht für den Online-Handel zu. Denn die Voraussetzung "direkt“ besteht beim Online-Handel nicht, da keine direkte Verkaufshandlung mit dem Käufer vorhanden ist.
Aus diesem Grund sind Online-Händler beim Verkauf von Bio-Erzeugnissen im Zusammenhang mit dem Verkauf über das Internet kontrollpflichtig. In der Vergangenheit hat sich die Rechtsprechung dieser Auslegung angeschlossen. So hat das Frankfurter Oberlandesgericht in einem Urteil entschieden, dass Online-Händler, welche Bio-Lebensmittel im Angebot haben, einem Kontrollsystem unterstehen müssen. Kürzlich bestätigte das Landgericht München diese Bio-Zertifizierungspflicht.Für Online-Händler ist die Zertifizierungspflicht ein klarer Nachteil gegenüber den Händlern, die ihre Bio-Erzeugnisse über ein Ladenlokal vermarkten. Jetzt soll der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgen und eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die Notwendigkeit einer Bio-Zertifizierung für Online-Händler fällen.