Diese Richtlinien betreffen Importe aus Aserbeidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan sowie Weißrussland. Zur Begründung des Leitfadens, liegen die Vorfälle der Importe belasteter Futtermittel aus der Ukraine von vor einem Jahr vor und den daraus gewonnenen Erkenntnissen.
Die Kontrollstellen sollen sämtliche Lieferungen der genannten Erzeugnisse aus den aufgeführten Ländern im Blick haben ("shall track and identify all consignments") und dafür Sorge tragen, dass überall da, wo eine Lieferung Europa erreicht, eine lückenlose Dokumentation vorliegt. Speziell wird hier sind das Öko-Zertifikat, die Dokumente für den Zoll und die Transportpapiere genannt. Zudem müssen Namen, Adressen und Zertifikate aller Beteiligten entlang der Lieferkette - "all operators in the trade flow"- gelistet sein. Ebenso muss mindestens eine Probe entnommen und auf alle wichtigen Pestizide getestet werden.Die Kommission hatte bereits im Mai in einem Schreiben strengere Anforderungen an die Kontrolle von Erzeugerbetrieben in den 10 Ländern bekannt gegeben. Die Kontrollbehörden erhielten die Anweisung, diese Firmen zweimal im Jahr vor Ort zu kontrollieren, davon einmal ohne Ankündigung.